2025 -
Das Jahr der Mehrwegwende!

Circular Gastronomy News

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Verpackungen. Mit dem Start des Einwegpfandsystems für Plastik- und Metallgetränkepackungen und den neuen EU-Vorgaben für Verpackungen rückt das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. Besonders die Gastronomie spielt eine zentrale Rolle und steht vor spannenden Herausforderungen und Chancen.

 

2025 -
Das Jahr der Mehrwegwende!

Circular Gastronomy News

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Verpackungen. Mit dem Start des Einwegpfandsystems für Plastik- und Metallgetränkepackungen und den neuen EU-Vorgaben für Verpackungen rückt das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. Besonders die Gastronomie spielt eine zentrale Rolle und steht vor spannenden Herausforderungen und Chancen.

 

Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Gastronomie schafft Klarheit. Aus diesem Grund haben wir die zentralen Punkte zusammengefasst.

Einwegpfandsystem in der Gastronomie

Ab dem 1. Januar 2025 tritt österreichweit das Einwegpfandsystem für geschlossene Getränkepackungen aus Kunststoff (PET) oder Metall in Kraft. Dies gilt für Verpackungen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 und 3 Litern. Pro Verpackung wird ein Pfand von 25 Cent erhoben.

 

Auch die Gastronomie ist von dieser Regelung betroffen. Dabei wird zwischen zwei unterschiedlichen Fällen unterschieden, die die Rücknahmepflicht der Pfandverpackungen betreffen:

 

  1. Verzehr vor Ort:
    Findet der Konsum ausschließlich im Gastronomiebetrieb selbst statt (z. B. in Restaurants, Kaffeehäusern, Clubs), wird das Pfand nicht an die Kund*innen weiterverrechnet. Der Betrieb ist in diesem Fall auch nicht verpflichtet, Pfandverpackungen zurückzunehmen.
  2. Take-Away-Verkauf:
    Werden Getränke zum Mitnehmen verkauft, muss der Gastronomiebetrieb das Pfand von 25 Cent an die Kundschaft verrechnen. In diesem Fall ist der Betrieb auch verpflichtet, die Pfandverpackungen zurückzunehmen.

 

Die Pfandrückgabe durch den Gastrobetrieb kann über einen Rückgabeautomaten (in Haushaltsmengen) oder – mit Registrierung bei der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH – durch Sammelsäcke und Plomben erfolgen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

EU-Regelungen für Verpackungen

Am 16. Dezember 2024 wurde die EU-Verordnung verabschiedet, die im Jahr 2025 in Kraft tritt.

Die Verordnung hat das Ziel, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu senken. Im Vordergrund steht dabei, die Menge und das Gewicht von Verpackungen zu reduzieren, ihre Wiederverwendung zu fördern und nachhaltige Verpackungslösungen zu schaffen.

Welche konkreten Änderungen und Anforderungen durch diese neue Verordnung auf die Gastronomie zukommen, erläutern wir in den folgenden Punkten.

2025

Einwegpfandsystem für Getränkepackungen aus Kunststoff (PET) oder Metall

2027

Kund*innen dürfen eigene Behältnisse für Take-Away-Produkte nutzen

2028

Gastgewerbe müssen Wahl zu Mehrverpackungen geben

2030

Mindestens 10% der Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen

2030

Verbot von Einweg-Plastikverpackungen in Räumlichkeiten eines Gastgewerbes

Verbot von Einweg-Plastikverpackungen ab 1.1.2030

Verbot von Einwegkunststoffverpackungen im Gastgewerbe

 

Einwegkunststoffverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die direkt in den Räumlichkeiten eines Gastgewerbebetriebs bereitgestellt und konsumiert werden, sind künftig verboten. Dabei zählen alle Bereiche, die Kund*innen für den Verzehr von Speisen und Getränken zur Verfügung stehen – unabhängig davon, ob es sich um Innen- oder Außenbereiche, Sitz- oder Stehbereiche handelt. Dazu gehören etwa Plastikgeschirr und -besteck, Tabletts, Taschen und Boxen für den einmaligen Gebrauch.

 

Einzelportionen für Gewürze und Lebensmittel

 

Einwegverpackungen für Einzelportionen von Gewürzmitteln, konservierten Lebensmitteln, Soßen, Kaffeesahne, Zucker und Gewürzen sind nur zulässig, wenn:

  • sie mit zubereiteten Lebensmitteln für den sofortigen Verzehr ohne weitere Zubereitung ausgegeben werden (z. B. „Take-Away“ oder Lieferung), oder
  • sie aus hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Kliniken oder Pflegeheimen erforderlich sind.

Take-Away-Verpackungen im Gastbetrieb

Kund*innen sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, Produkte und Behältnisse wiederzuverwenden oder wiederzubefüllen.

Verpflichtung zur Nutzung eigener Behältnisse (Wiederbefüllungsverpflichtung)

Gastronomiebetriebe, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen verkaufen, sind verpflichtet, Kund*innen die Möglichkeit zu geben, eigene Behältnisse zu verwenden oder eine Mehrwegverpackung zu wählen.

 

Regelungen im Detail:

  • Ab 2027: Betriebe im Gastgewerbe müssen Gästen ermöglichen, eigene Behältnisse für Take-Away-Produkte mitzubringen und befüllen zu lassen.
  • Pflicht gilt für folgende Produkte
    • Kalte und heiße Getränke, die in der Verkaufsstelle in Mitnahmeverpackungen abgefüllt werden.
    • Fertig zubereitete Speisen, die ohne weitere Zubereitung für den sofortigen Verzehr bestimmt sind und typischerweise direkt aus dem Behältnis verzehrt werden.

 

Um die Nutzung eigener Behältnisse zu fördern, müssen Gastgewerbebetriebe einige Voraussetzungen erfüllen. Für Kund*innen dürfen keine zusätzlichen Kosten, ausgenommen Pfand, entstehen. Außerdem sind gut sichtbare Hinweise erforderlich, die auf die Möglichkeit des Mitbringens eigener Behältnisse aufmerksam machen. Das Angebot muss sowohl Speisen als auch Getränke „to go“ umfassen. Ebenso sollen Kund*innen die Wahl zwischen wiederverwendbaren und Einwegverpackungen haben.

  • Ab 2028: Gastgewerbe (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), die Getränke oder Lebensmittel „to go“ anbieten, müssen Kund*innen die Wahl einer wiederverwendbaren Verpackung ermöglichen.
  • Ab 2030: Gastronomiebetriebe müssen mindestens 10 % der angebotenen Produkte in Mehrwegverpackungen bereitstellen.

 

Die Nutzung von wiederverwendbaren Verpackungen darf für Kund*innen keine zusätzlichen Kosten verursachen, mit Ausnahme von Pfandgebühren. Gastgewerbebetriebe müssen gut sichtbare und leicht lesbare Hinweisschilder anbringen, die auf die Möglichkeit hinweisen, Mehrwegverpackungen zu wählen. Zudem ist sicherzustellen, dass Getränke und Speisen als „to go“-Produkte angeboten werden, um eine flexible und umweltfreundliche Lösung zu ermöglichen.

Mehrweg als Chance: 4 Gründe, warum Mehrweg echten Mehrwert bietet

Die Umstellung auf Mehrwegverpackungen kann für Gastronomiebetriebe auf den ersten Blick mit zusätzlichen Herausforderungen und Investitionen verbunden sein. Langfristig bieten sie jedoch zahlreiche Vorteile:

Einsparpotenzial

Durch die Reduzierung von Einwegverpackungen und der damit verbundenen Entsorgungskosten können Betriebe ihre Ausgaben senken.

Abfallgebühr

Die Rücknahme und Wiederverwendung von Behältern führt zu einer Verringerung der Abfallgebühren.

Nachhaltigkeit

Mehrweg trägt wesentlich zum Umweltschutz bei und stärkt die Wahrnehmung der Marke.

Kundenbindung

Mehrweg trägt wesentlich zum Umweltschutz bei und stärkt die Wahrnehmung der Marke.

Machen Sie den ersten Schritt zur Mehrwegwende!

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