Stand: 1.1.2024
1.1 Vertragspartner des Auftraggebers ist:
and-less GmbH
Spittelauer Lände 45 /08
1090 Wien
Österreich
– nachfolgend „and-less“ bezeichnet.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen von and-less gegenüber Unternehmern unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, and-less hätte ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2.1 Sämtliche Angebote von and-less sind freibleibend. Angaben auf der Website, Social Media, in Katalogen und anderen Werbematerialien werden nur Vertragsinhalt, wenn and-less in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug nimmt.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn and-less den Auftrag schriftlich (oder elektronisch per E-Mail) bestätigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Abweichungen der Auftragsbestätigung von seinem Auftrag unverzüglich zu rügen, widrigenfalls der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande kommt. Weichen die Aufträge von den Angeboten von and-less in irgendeinem Punkt ab, sind diese Abweichungen nur im Fall der schriftlichen Bestätigung durch and-less vereinbart.
3.1 Wenn der Auftrag die Herstellung und Lieferung von Produkten nach Vorlagen und Designs des Auftraggebers umfasst (z.B. individualisierte, gebrandete Boxen, Sonderfarben, Firmenaufdruck, individuelle Grafik), hat der Auftraggeber druck-/reproduktionsfähige Vorlagen und Designs auf dem von and-less genannten Weg (Internet, Datenträger) auf eigene Kosten bereitzustellen.
3.2 and-less ist nicht dazu verpflichtet, die bereitgestellten Vorlagen und Designs inhaltlich zu prüfen. Insbesondere muss and-less die Richtigkeit der Daten (Texte, Bilder) nicht kontrollieren. Eine ggf. nötige technische Anpassung von Vorlagen ist vom Auftraggeber gesondert abzugelten.
3.3 Gegen gesonderte Honorierung kann and-less einzelne Probeexemplare für den Auftraggeber produzieren lassen.
3.4 Nachträgliche Änderungen von Vorlagen und Designs berechtigen and-less, die vereinbarten Entgelte um den durch die Änderung verursachten Mehraufwand zu erhöhen.
3.5 Der Auftraggeber hat and-less an allen bereitgestellten Vorlagen und Designs (Grafiken, Texten, Schriften, etc.) die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Er sichert zu, dass er über die jeweils erforderlichen Rechte verfügen kann und die vertragsgemäße Nutzung der bereitgestellten Vorlagen und Designs nicht in Urheber-/Leistungsschutz-, Marken-, sonstige Immaterialgüterrechte oder Persönlichkeitsrechte von Dritten eingreift. Der Auftraggeber hat and-less gegen alle Ansprüche Dritter, die wegen einer (auch nur behaupteten) Verletzung von derartigen Rechten erhoben werden, zu verteidigen und vollständig schad- und klaglos zu halten.
4.1 and-less ist dazu berechtigt, Aufträge auch ohne entsprechenden Wunsch des Auftraggebers in Teillieferungen auszuführen oder mehrere bestellte Artikel zu einer Bestellung zusammenzufassen.
4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wählt and-less Verpackung, Versandart und Versandweg. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf dem Transportweg geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Produktions-/Lieferwerkes auf den Auftraggeber über. Bei vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerungen des Versands geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
4.3 Die Lieferung der Produkte erfolgt entweder per Paketversand oder durch eine von and-less beauftragte Spedition. Die beauftragte Spedition wird mit dem Auftraggeber nach der Annahme der Bestellung einen Liefertermin vereinbaren. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen zum vereinbarten Termin zu übernehmen.
4.4 Bei den von and-less mitgeteilten Produktions- und Lieferfristen handelt es sich um Zirkaangaben. Da and-less die Produkte erst auf Bestellung des Auftraggebers hin fertigt, beginnt die Lieferfrist nach der Produktion zu laufen. Die Produktionszeit ist im jeweiligen Angebot angegeben. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Eingang einer allfällig vereinbarten Vorauszahlung und nicht vor der Bereitstellung der nötigen Vorlagen/Designs durch den Auftraggeber (Punkt 3.). Sie verlängert sich im Fall, dass der Auftraggeber Vorlagen/Designs nachträglich ändert.
4.5 Der Auftraggeber wird ehest möglich davon verständigt, wenn and-less durch Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Hindernisse an der Durchführung des Auftrags gehindert ist – z.B. durch Brand, Katastrophenfälle, behördliche Eingriffe oder arbeitsrechtliche Maßnahmen, Lieferschwierigkeiten der Produzenten oder Vorlieferanten. Für die Dauer und im Umfang des Hindernisses ist and-less von der Lieferverpflichtung befreit und auch dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Im Fall, dass der Auftraggeber die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin am vereinbarten Lieferort abnimmt, ist and-less berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers zu lagern. Der Auftraggeber hat and-less eine ortsübliche Lagergebühr, mindestens jedoch in der Höhe von 3% des Rechnungsbetrages (zuzüglich 20% Umsatzsteuer), pro angefangenen Monat zu bezahlen. Das Recht von and-less, vom Vertrag wegen Verzugs des Auftraggebers zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt.
4.7 Der Auftraggeber haftet für alle Nachteile und Kosten, die durch Vereitelung der Annahme der Ware, z.B. wegen Ortsabwesenheit zum vereinbarten Lieferzeitpunkt, entstehen.
4.8 Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme.
5.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. anwendbarer Steuern, Abgaben, Verpackungs- und Transportkosten, ggf. Versicherung, netto ab Werk. and-less ist bei Folgeaufträgen nicht an die bisher gültigen Preise gebunden.
5.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen und deren Zusendung per E-Mail einverstanden. Rechnungen von and-less sind binnen 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem sie auf dem Konto von and-less gutgeschrieben wird.
5.3 Im Fall eines Zahlungsverzugs ist and-less berechtigt, Zinsen nach § 456 UGB zu verlangen. Weiters ist and-less berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, geltend zu machen. Bei Einschaltung eines Inkassoinstituts hat der Auftraggeber jene Vergütung zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils gültigen Fassung, ergeben. Bei Einschreiten eines Rechtsanwalts ist der Auftraggeber verpflichtet, maximal jene Vergütung zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarkriterien (AHK) und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), in der jeweils gültigen Fassung, ergeben – abrufbar www.oerak.at. and-less steht eine pauschale Mahngebühr von EUR 40,00 für eine berechtigte Mahnung zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt von den Bestimmungen dieses Abschnitts unberührt.
5.4 Im Fall des Zahlungsverzugs ist and-less berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware – aus welchem Auftrag des Auftraggebers auch immer – zurückhalten. and-less ist außerdem berechtigt, weitere Leistungen von einer Akontozahlung, Vorauszahlung oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.
6.1 Alle von and-less gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche im Eigentum von and-less. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seine Zahlung für eine bestimmte Forderung widmet.
6.2 Die Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von and-less gestattet. Ohne eine solche Genehmigung sind dem Auftraggeber sowohl die Veräußerung als auch andere Verfügungen über die Ware, insbesondere deren Verpfändung und eine Sicherheitsübereignung, untersagt.
6.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an and-less ab. and-less nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Auf Verlangen von and-less hat der Auftraggeber unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der an and-less abgetretenen Rechte gegenüber seinen Kunden erforderlich sind.
7.1 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Abweichungen bei den Designs, Farben, Maßen, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Arbeitstagen (Mo-Fr) nach Übernahme der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und zu belegen. Erfolgt die Mängelrüge nicht entsprechend, sind alle Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aufgrund der Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.
7.2 Bei begründeter Mängelrüge wird and-less die Mängel durch Nacherfüllung beheben. Kommt and-less dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder den Vertrag aufzulösen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe von Punkt 8.3.
7.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren stellen geringfügige
Abweichungen vom Original keinen Mangel dar.
7.4 and-less haftet dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die and-less oder Erfüllungsgehilfen dem Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben. Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe des Auftragswertes (das ist die Eigenleistung abzüglich Vorleistung und Materialaufwand) begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter (z.B. Pönalen) sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden an der Person und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5 and-less haftet nicht für Schäden, die auf Fehler in den bereitgestellten Vorlagen/Designs (Punkt 3.) zurückzuführen sind.
7.6 Der Auftraggeber hat sich mit allen produktspezifischen Hinweisen für die Benutzung und Reinigung vertraut zu machen, die and-less über die Produktseite und/oder zusammen mit der Lieferung zur Verfügung stellt. Dies betrifft insbesondere Einschränkungen bei der Nutzung für bestimmte Inhalte (Speisen, Flüssigkeiten) sowie Angaben zu Reinigung und Hygiene. and-less haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für Nachteile und Schäden, die aus einer Missachtung dieser Hinweise resultieren, außer dies würde auf einer fehlerhaften Anleitung beruhen.
7.7 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Aufbewahrungsboxen mit fortlaufender Verwendung im Kreislauf Abnutzungserscheinungen aufweisen können. Dazu zählt insbesondere, dass der Deckel nicht mehr dicht abschließt, sodass die Box waagrecht transportiert und gelagert werden muss. Art und Umfang der Abnutzung hängen von diversen Faktoren wie dem Umgang mit der Box, der Art der transportierten Speisen, äußeren Einwirkungen etc. ab und sind im Vorhinein nicht abschätzbar. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, beschädigte Boxen aus dem Kreislauf zu nehmen und durch neue zu ersetzen.
8.1 Wenn die Parteien die Lieferung eines Testkits vereinbaren, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 8.
8.2 and-less produziert und liefert zunächst nur die jeweilige Stückzahl an Testkits an den Auftraggeber, nicht aber die übrigen Produkte.
8.3 Mit der Anlieferung beginnt der jeweils von den Parteien vereinbarte Testzeitraum.
8.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb des Testzeitraums schriftlich (oder elektronisch per E-Mail) den jeweiligen Auftrag zu stornieren.
8.5 Im Fall eines Stornos erhält der Auftraggeber das für den jeweiligen Auftrag bezahlte Entgelt, exklusive der Herstellungskosten für die Testkits, der Versandkosten und der allfälligen Kosten für die technische Anpassung von Vorlagen/Designs (Punkt 3.2), binnen vier Wochen erstattet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Testkits nach dem Rücktritt zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, und hat diese auf eigene Kosten zu vernichten.
8.6 Falls der Auftraggeber nicht innerhalb des Testzeitraums storniert, hat er die jeweils vereinbarte Vorauszahlung an and-less zu leisten. and-less wird die Produktion der weiteren Produkte nach Zahlungseingang veranlassen.
9.1 Der Auftraggeber kann mit eigenen Forderungen nicht gegen Forderungen von and-less aufrechnen.
10.1 Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und and-less unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit diese auf anderes als österreichisches Recht verweisen.
10.2 Die Vertragssprache ist Deutsch. Versionen dieser Bedingungen in anderen Sprachen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
10.4 Erfüllungsort ist der Sitz von and-less. Dies gilt auch dann, wenn die Ware an einen anderen Ort geliefert wird oder werden soll.
10.5 Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Frage ihres wirksamen Zustandekommens und ihrer Beendigung, ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von and-less zuständig.
Stand: 1.1.2023
1.1 Vertragspartner des Auftraggebers ist:
and-less GmbH
Lindengasse 56/18-19
1070 Wien
Österreich
– nachfolgend „and-less“ bezeichnet.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen von and-less gegenüber Unternehmern unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, and-less hätte ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2.1 Sämtliche Angebote von and-less sind freibleibend. Angaben auf der Website, Social Media, in Katalogen und anderen Werbematerialien werden nur Vertragsinhalt, wenn and-less in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug nimmt.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn and-less den Auftrag schriftlich (oder elektronisch per E-Mail) bestätigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Abweichungen der Auftragsbestätigung von seinem Auftrag unverzüglich zu rügen, widrigenfalls der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande kommt. Weichen die Aufträge von den Angeboten von and-less in irgendeinem Punkt ab, sind diese Abweichungen nur im Fall der schriftlichen Bestätigung durch and-less vereinbart.
3.1 Wenn der Auftrag die Herstellung und Lieferung von Produkten nach Vorlagen und Designs des Auftraggebers umfasst (z.B. individualisierte, gebrandete Boxen, Sonderfarben, Firmenaufdruck, individuelle Grafik), hat der Auftraggeber druck-/reproduktionsfähige Vorlagen und Designs auf dem von and-less genannten Weg (Internet, Datenträger) auf eigene Kosten bereitzustellen.
3.2 and-less ist nicht dazu verpflichtet, die bereitgestellten Vorlagen und Designs inhaltlich zu prüfen. Insbesondere muss and-less die Richtigkeit der Daten (Texte, Bilder) nicht kontrollieren. Eine ggf. nötige technische Anpassung von Vorlagen ist vom Auftraggeber gesondert abzugelten.
3.3 Gegen gesonderte Honorierung kann and-less einzelne Probeexemplare für den Auftraggeber produzieren lassen.
3.4 Nachträgliche Änderungen von Vorlagen und Designs berechtigen and-less, die vereinbarten Entgelte um den durch die Änderung verursachten Mehraufwand zu erhöhen.
3.5 Der Auftraggeber hat and-less an allen bereitgestellten Vorlagen und Designs (Grafiken, Texten, Schriften, etc.) die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Er sichert zu, dass er über die jeweils erforderlichen Rechte verfügen kann und die vertragsgemäße Nutzung der bereitgestellten Vorlagen und Designs nicht in Urheber-/Leistungsschutz-, Marken-, sonstige Immaterialgüterrechte oder Persönlichkeitsrechte von Dritten eingreift. Der Auftraggeber hat and-less gegen alle Ansprüche Dritter, die wegen einer (auch nur behaupteten) Verletzung von derartigen Rechten erhoben werden, zu verteidigen und vollständig schad- und klaglos zu halten.
4.1 and-less ist dazu berechtigt, Aufträge auch ohne entsprechenden Wunsch des Auftraggebers in Teillieferungen auszuführen oder mehrere bestellte Artikel zu einer Bestellung zusammenzufassen.
4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wählt and-less Verpackung, Versandart und Versandweg. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf dem Transportweg geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Produktions-/Lieferwerkes auf den Auftraggeber über. Bei vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerungen des Versands geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
4.3 Die Lieferung der Produkte erfolgt entweder per Paketversand oder durch eine von and-less beauftragte Spedition. Die beauftragte Spedition wird mit dem Auftraggeber nach der Annahme der Bestellung einen Liefertermin vereinbaren. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen zum vereinbarten Termin zu übernehmen.
4.4 Bei den von and-less mitgeteilten Produktions- und Lieferfristen handelt es sich um Zirkaangaben. Da and-less die Produkte erst auf Bestellung des Auftraggebers hin fertigt, beginnt die Lieferfrist nach der Produktion zu laufen. Die Produktionszeit ist im jeweiligen Angebot angegeben. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Eingang einer allfällig vereinbarten Vorauszahlung und nicht vor der Bereitstellung der nötigen Vorlagen/Designs durch den Auftraggeber (Punkt 3.). Sie verlängert sich im Fall, dass der Auftraggeber Vorlagen/Designs nachträglich ändert.
4.5 Der Auftraggeber wird ehest möglich davon verständigt, wenn and-less durch Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Hindernisse an der Durchführung des Auftrags gehindert ist – z.B. durch Brand, Katastrophenfälle, behördliche Eingriffe oder arbeitsrechtliche Maßnahmen, Lieferschwierigkeiten der Produzenten oder Vorlieferanten. Für die Dauer und im Umfang des Hindernisses ist and-less von der Lieferverpflichtung befreit und auch dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Im Fall, dass der Auftraggeber die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin am vereinbarten Lieferort abnimmt, ist and-less berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers zu lagern. Der Auftraggeber hat and-less eine ortsübliche Lagergebühr, mindestens jedoch in der Höhe von 3% des Rechnungsbetrages (zuzüglich 20% Umsatzsteuer), pro angefangenen Monat zu bezahlen. Das Recht von and-less, vom Vertrag wegen Verzugs des Auftraggebers zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt.
4.7 Der Auftraggeber haftet für alle Nachteile und Kosten, die durch Vereitelung der Annahme der Ware, z.B. wegen Ortsabwesenheit zum vereinbarten Lieferzeitpunkt, entstehen.
4.8 Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme.
5.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. anwendbarer Steuern, Abgaben, Verpackungs- und Transportkosten, ggf. Versicherung, netto ab Werk. and-less ist bei Folgeaufträgen nicht an die bisher gültigen Preise gebunden.
5.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen und deren Zusendung per E-Mail einverstanden. Rechnungen von and-less sind binnen 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem sie auf dem Konto von and-less gutgeschrieben wird.
5.3 Im Fall eines Zahlungsverzugs ist and-less berechtigt, Zinsen nach § 456 UGB zu verlangen. Weiters ist and-less berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, geltend zu machen. Bei Einschaltung eines Inkassoinstituts hat der Auftraggeber jene Vergütung zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils gültigen Fassung, ergeben. Bei Einschreiten eines Rechtsanwalts ist der Auftraggeber verpflichtet, maximal jene Vergütung zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarkriterien (AHK) und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), in der jeweils gültigen Fassung, ergeben – abrufbar www.oerak.at. and-less steht eine pauschale Mahngebühr von EUR 40,00 für eine berechtigte Mahnung zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt von den Bestimmungen dieses Abschnitts unberührt.
5.4 Im Fall des Zahlungsverzugs ist and-less berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware – aus welchem Auftrag des Auftraggebers auch immer – zurückhalten. and-less ist außerdem berechtigt, weitere Leistungen von einer Akontozahlung, Vorauszahlung oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.
6.1 Alle von and-less gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche im Eigentum von and-less. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seine Zahlung für eine bestimmte Forderung widmet.
6.2 Die Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von and-less gestattet. Ohne eine solche Genehmigung sind dem Auftraggeber sowohl die Veräußerung als auch andere Verfügungen über die Ware, insbesondere deren Verpfändung und eine Sicherheitsübereignung, untersagt.
6.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an and-less ab. and-less nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Auf Verlangen von and-less hat der Auftraggeber unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der an and-less abgetretenen Rechte gegenüber seinen Kunden erforderlich sind.
7.1 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Abweichungen bei den Designs, Farben, Maßen, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Arbeitstagen (Mo-Fr) nach Übernahme der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und zu belegen. Erfolgt die Mängelrüge nicht entsprechend, sind alle Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aufgrund der Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.
7.2 Bei begründeter Mängelrüge wird and-less die Mängel durch Nacherfüllung beheben. Kommt and-less dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder den Vertrag aufzulösen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe von Punkt 8.3.
7.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren stellen geringfügige
Abweichungen vom Original keinen Mangel dar.
7.4 and-less haftet dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die and-less oder Erfüllungsgehilfen dem Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben. Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe des Auftragswertes (das ist die Eigenleistung abzüglich Vorleistung und Materialaufwand) begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter (z.B. Pönalen) sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden an der Person und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5 and-less haftet nicht für Schäden, die auf Fehler in den bereitgestellten Vorlagen/Designs (Punkt 3.) zurückzuführen sind.
7.6 Der Auftraggeber hat sich mit allen produktspezifischen Hinweisen für die Benutzung und Reinigung vertraut zu machen, die and-less über die Produktseite und/oder zusammen mit der Lieferung zur Verfügung stellt. Dies betrifft insbesondere Einschränkungen bei der Nutzung für bestimmte Inhalte (Speisen, Flüssigkeiten) sowie Angaben zu Reinigung und Hygiene. and-less haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für Nachteile und Schäden, die aus einer Missachtung dieser Hinweise resultieren, außer dies würde auf einer fehlerhaften Anleitung beruhen.
7.7 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Aufbewahrungsboxen mit fortlaufender Verwendung im Kreislauf Abnutzungserscheinungen aufweisen können. Dazu zählt insbesondere, dass der Deckel nicht mehr dicht abschließt, sodass die Box waagrecht transportiert und gelagert werden muss. Art und Umfang der Abnutzung hängen von diversen Faktoren wie dem Umgang mit der Box, der Art der transportierten Speisen, äußeren Einwirkungen etc. ab und sind im Vorhinein nicht abschätzbar. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, beschädigte Boxen aus dem Kreislauf zu nehmen und durch neue zu ersetzen.
8.1 Wenn die Parteien die Lieferung eines Testkits vereinbaren, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 8.
8.2 and-less produziert und liefert zunächst nur die jeweilige Stückzahl an Testkits an den Auftraggeber, nicht aber die übrigen Produkte.
8.3 Mit der Anlieferung beginnt der jeweils von den Parteien vereinbarte Testzeitraum.
8.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb des Testzeitraums schriftlich (oder elektronisch per E-Mail) den jeweiligen Auftrag zu stornieren.
8.5 Im Fall eines Stornos erhält der Auftraggeber das für den jeweiligen Auftrag bezahlte Entgelt, exklusive der Herstellungskosten für die Testkits, der Versandkosten und der allfälligen Kosten für die technische Anpassung von Vorlagen/Designs (Punkt 3.2), binnen vier Wochen erstattet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Testkits nach dem Rücktritt zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, und hat diese auf eigene Kosten zu vernichten.
8.6 Falls der Auftraggeber nicht innerhalb des Testzeitraums storniert, hat er die jeweils vereinbarte Vorauszahlung an and-less zu leisten. and-less wird die Produktion der weiteren Produkte nach Zahlungseingang veranlassen.
9.1 Der Auftraggeber kann mit eigenen Forderungen nicht gegen Forderungen von and-less aufrechnen.
10.1 Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und and-less unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit diese auf anderes als österreichisches Recht verweisen.
10.2 Die Vertragssprache ist Deutsch. Versionen dieser Bedingungen in anderen Sprachen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
10.4 Erfüllungsort ist der Sitz von and-less. Dies gilt auch dann, wenn die Ware an einen anderen Ort geliefert wird oder werden soll.
10.5 Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Frage ihres wirksamen Zustandekommens und ihrer Beendigung, ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von and-less zuständig.