Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Verpackungen. Mit dem Start des Einwegpfandsystems für Plastik- und Metallgetränkepackungen und den neuen EU-Vorgaben für Verpackungen rückt das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. Besonders die Gastronomie spielt eine zentrale Rolle und steht vor spannenden Herausforderungen und Chancen.
Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Verpackungen. Mit dem Start des Einwegpfandsystems für Plastik- und Metallgetränkepackungen und den neuen EU-Vorgaben für Verpackungen rückt das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. Besonders die Gastronomie spielt eine zentrale Rolle und steht vor spannenden Herausforderungen und Chancen.
Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Gastronomie schafft Klarheit. Aus diesem Grund haben wir die zentralen Punkte zusammengefasst.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt österreichweit das Einwegpfandsystem für geschlossene Getränkepackungen aus Kunststoff (PET) oder Metall in Kraft. Dies gilt für Verpackungen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 und 3 Litern. Pro Verpackung wird ein Pfand von 25 Cent erhoben.
Auch die Gastronomie ist von dieser Regelung betroffen. Dabei wird zwischen zwei unterschiedlichen Fällen unterschieden, die die Rücknahmepflicht der Pfandverpackungen betreffen:
Die Pfandrückgabe durch den Gastrobetrieb kann über einen Rückgabeautomaten (in Haushaltsmengen) oder – mit Registrierung bei der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH – durch Sammelsäcke und Plomben erfolgen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Am 16. Dezember 2024 wurde die EU-Verordnung verabschiedet, die im Jahr 2025 in Kraft tritt.
Die Verordnung hat das Ziel, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu senken. Im Vordergrund steht dabei, die Menge und das Gewicht von Verpackungen zu reduzieren, ihre Wiederverwendung zu fördern und nachhaltige Verpackungslösungen zu schaffen.
Welche konkreten Änderungen und Anforderungen durch diese neue Verordnung auf die Gastronomie zukommen, erläutern wir in den folgenden Punkten.
Einwegpfandsystem für Getränkepackungen aus Kunststoff (PET) oder Metall
Kund*innen dürfen eigene Behältnisse für Take-Away-Produkte nutzen
Gastgewerbe müssen Wahl zu Mehrverpackungen geben
Mindestens 10% der Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen
Verbot von Einweg-Plastikverpackungen in Räumlichkeiten eines Gastgewerbes
Verbot von Einwegkunststoffverpackungen im Gastgewerbe
Einwegkunststoffverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die direkt in den Räumlichkeiten eines Gastgewerbebetriebs bereitgestellt und konsumiert werden, sind künftig verboten. Dabei zählen alle Bereiche, die Kund*innen für den Verzehr von Speisen und Getränken zur Verfügung stehen – unabhängig davon, ob es sich um Innen- oder Außenbereiche, Sitz- oder Stehbereiche handelt. Dazu gehören etwa Plastikgeschirr und -besteck, Tabletts, Taschen und Boxen für den einmaligen Gebrauch.
Einzelportionen für Gewürze und Lebensmittel
Einwegverpackungen für Einzelportionen von Gewürzmitteln, konservierten Lebensmitteln, Soßen, Kaffeesahne, Zucker und Gewürzen sind nur zulässig, wenn:
Kund*innen sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, Produkte und Behältnisse wiederzuverwenden oder wiederzubefüllen.
Gastronomiebetriebe, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen verkaufen, sind verpflichtet, Kund*innen die Möglichkeit zu geben, eigene Behältnisse zu verwenden oder eine Mehrwegverpackung zu wählen.
Regelungen im Detail:
Um die Nutzung eigener Behältnisse zu fördern, müssen Gastgewerbebetriebe einige Voraussetzungen erfüllen. Für Kund*innen dürfen keine zusätzlichen Kosten, ausgenommen Pfand, entstehen. Außerdem sind gut sichtbare Hinweise erforderlich, die auf die Möglichkeit des Mitbringens eigener Behältnisse aufmerksam machen. Das Angebot muss sowohl Speisen als auch Getränke „to go“ umfassen. Ebenso sollen Kund*innen die Wahl zwischen wiederverwendbaren und Einwegverpackungen haben.
Die Nutzung von wiederverwendbaren Verpackungen darf für Kund*innen keine zusätzlichen Kosten verursachen, mit Ausnahme von Pfandgebühren. Gastgewerbebetriebe müssen gut sichtbare und leicht lesbare Hinweisschilder anbringen, die auf die Möglichkeit hinweisen, Mehrwegverpackungen zu wählen. Zudem ist sicherzustellen, dass Getränke und Speisen als „to go“-Produkte angeboten werden, um eine flexible und umweltfreundliche Lösung zu ermöglichen.
Die Umstellung auf Mehrwegverpackungen kann für Gastronomiebetriebe auf den ersten Blick mit zusätzlichen Herausforderungen und Investitionen verbunden sein. Langfristig bieten sie jedoch zahlreiche Vorteile:
Durch die Reduzierung von Einwegverpackungen und der damit verbundenen Entsorgungskosten können Betriebe ihre Ausgaben senken.
Die Rücknahme und Wiederverwendung von Behältern führt zu einer Verringerung der Abfallgebühren.
Mehrweg trägt wesentlich zum Umweltschutz bei und stärkt die Wahrnehmung der Marke.
Mehrweg trägt wesentlich zum Umweltschutz bei und stärkt die Wahrnehmung der Marke.
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